Unsere Anträge aus dem Septemer 2025
Am 10. September 2025 fand eine Fachgruppensitzung statt und wir haben eine Reihe von Anträgen vorbereitet und eingebracht:
Wir beantragen die Einrichtung einer Stelle zur Überprüfung von LSB-Ausbildungen auf Gesetzeskonformität.
Die neue LSB Ausbildungsverordnung, die seit September 2024 in Kraft ist, unterscheidet im § 1 ja mehrere Möglichkeiten, wie man nun LSB werden kann. In § 1 Zi 1 ist das neue Bachelor Professional-Studium geregelt, in § 1 Zi 10 die Absolvierung eines Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung. So weit, so gut. Institute, die entsprechende Lehrgänge nach §1 Zi 10 anbieten wollen, müssen einen aufwendigen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Diejenigen unter euch, die selbst in einem Lehrgang ausbilden, erinnern sich sicher noch intensiv daran. Es muss auch als Person, die unterrichtet, der Kammer detailliert nachgewiesen werden, dass man auch ja wirklich alle notwendigen Qualifikationen hat, um angehende LSBs auszubilden. Ihr erinnert euch sicher auch noch an die Bundeswirtschaftskammer, die ja argumentiert hat, dass die neue Ausbildungsverordnung notwendig ist, weil die alten Ausbildungen (Anmerkung: die alle von der Bundeswirtschaftskammer genehmigt wurden…) nicht den notwendigen Qualitätsansprüchen entsprochen haben. Deshalb ja die neue AusbildungsVO, die angeblich dafür sorgt, dass die Qualität besser wird.
Spannend ist aber, dass die Kammer NICHT die Ausbildungen nach § 1 Zi 1 zertifizieren muss. Wir unterliegen dem Gewerberecht, die Privatunis dem Universitätsgesetz. Dies führt zu interessanten Dingen. Einerseits rechnen einige Privatuniversitäten, die den neuen Bachelor Professional anbieten, nicht in Präsenzzeitstunden, sondern in ECTS. Und wie die Unis die ECTS ermitteln, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Wochenendmodul (wohlgemerkt für EIN Wochenende) mit 5 ECTS gerechnet wird, wohingegen Ausbildungsinstitute das Modul mit 35 Präsenzzeitstunden (also 2 Wochenenden) anbieten müssen. Hier kommt es also zu einer massiven Verzerrung des Wettbewerbs zulasten der Ausbildungsinstitute, die viel mehr Präsenzzeitstunden in die Ausbildung packen müssen – und dann natürlich auch an ihre Teilnehmer:innen verrechnen müssen.
Und auch bei den Personen, die die Ausbildungen selbst durchführen, sind die Privatunis durchaus etwas lockerer, als es die Kammer den Ausbildungsinstituten nach Zi 10 erlaubt. Während bei Zi 10 die Trainer:innen ihre Berufserfahrung usw. der Kammer nachweisen müssen, setzen Privatunis auch Vortragende ein, die noch nicht lange genug den Gewerbeschein haben, um ausbilden zu dürfen. Und es muss auch nicht nachgewiesen werden, dass die Person wirklich qualifiziert ist, um dieses Modul auszubilden.
Das Problem ist aber: Wenn Absolvent:innen mit ihrem Unidiplom zukünftig zur Bewerbebehörde gehen und dort nach § 1 Zi 1 einreichen – dann werden sie den Gewerbeschein bekommen, obwohl ihre Ausbildung nicht den von der Kammer aufgestellten Erfordernissen entspricht. Was wiederum der Forderung nach „mehr Qualität“ ziemlich entgegenläuft. Eigentlich muss dann die Gewerbebehörde selbst prüfen, was vermutlich nicht passieren wird, denn sonst dürfte sie den Personen den Gewerbeschein nicht ausstellen.
… und auch bei zertifizierten Ausbildungen nach § 1 Zi 10 kann es sein, dass im Laufe der Zeit die Regeln nicht mehr ganz so genau genommen werden… Aber auch hier wird später nicht mehr kontrolliert – einmal zertifiziert bleibt es so.
Wir von Pro-LSB finden das nicht ok – Regeln sollten für alle gleich gelten. Deshalb beantragen wir die Einrichtung einer Stelle, die alle Ausbildungen – nicht zertifizierte, aber auch bereits zertifizierte – auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüft, unbürokratische Qualitätskontrollen durchführt und auch die Gewerbebehörde für diese Thematik sensibilisiert.
Übrigens haben sich einige Universitäten als Feigenblatt Kammerfunktionäre, insbesondere jene, die für diese Ausbildungsverordnung verantwortlich sind, als Vortragende engagiert. In der Politik nennt man das wohl „schiefe Optik“.
Wir beantragen die Erstellung eines gemeinsamen Printmediums für Wien und Niederösterreich
Wie ihr sicher schon bemerkt habt, haben wir mehrere Magazine für LSBs. Einerseits gibt die WKO das Heft „Lebe“ heraus – ein Magazin von LSBs für LSBs. Das finden wir von Pro-LSB jetzt nicht so super sinnvoll, wenn die Kammer ein – zweifelsohne sehr schön gestaltetes – Heft herausgibt, das nur innerhalb der Fachgruppe verteilt und gelesen wird. Wir LSBs wissen schließlich schon, was wir leisten!
Deutlich besser finden wir das Magazin „Gutleben“, das die Wirtschaftskammer Wien herausbringt, denn dieses Magazin wird tatsächlich sehr breit gestreut in Wien verteilt, ihr habt es vielleicht schon bei Augustinverkäufern, in Arztpraxen oder bei Friseuren gesehen. Hier können wir als LSBs tatsächlich den Leuten, die nicht aus unserer Branche sind, zeigen, was wir als LSBs alles leisten und weshalb sie zu uns kommen sollten!
Nun wollen wir von Pro-LSB einen Schritt weiter gehen und dem Magazin „Gutleben“ einen weiteren Boost verpassen: wir würden das Heft in Zukunft gerne gemeinsam mit Niederösterreich herausbringen. Dies hat viele Vorteile: einerseits senken höhere Auflagen tatsächlich die Stückkosten für das einzelne Heft, außerdem haben zahlreiche LSBs in beiden Bundesländern Standorte. Und auch unsere Kund:innen pendeln oft zwischen Wien und Niederösterreich hin und her. Da wäre es doch fein, wenn die Kundin oder der Kunde, die vielleicht in Niederösterreich lebt, aber in Wien arbeitet und am Weg zur Arbeit das neue „Gutleben“ vom Augustinverkäufer in die Hand gedrückt bekommt, sieht, dass in ihrer Heimatgemeinde ein:e neue:r LSB ein für sie passendes Angebot hat.
Unsere Fachgruppe vertritt ja sowohl Personenbetreuer als auch Personenberater – hier sprechen wir aber von ganz unterschiedlichen Zielgruppen, die über die Werbung angesprochen werden sollen. Im Moment sind beide Gruppen im „Gutleben“ vertreten. Wir von Pro-LSB schlagen aber vor, dass für die Bereiche Personenbetreuung und Personenberatung in einem zweimonatigen Erscheinungsrhythmus die Hefte getrennt herausgegeben werden sollen. Damit ist monatlich ein neues Heft verfügbar – in einem Monat für die Personenbetreuer, im nächsten für die Personenberater. Und natürlich soll es den Mitgliedsbetrieben möglich sein, im Heft eine Anzeige zu schalten.
Wir von Pro-LSB sehen das als gute Möglichkeit, effektive Öffentlichkeitsarbeit für unsere Berufsgruppe zu betreiben.
Wir beantragen die Entwicklung gemeinsamer Weiterbildungsangebote für Wien und Niederösterreich
Im Moment ist es so, dass jedes Bundesland eigene Weiterbildungsangebote ausschickt – was natürlich den Organisationsaufwand vervielfacht.
In Wien leistet hier seit Jahren Maresi Frauendorfer eine tolle Arbeit – nachdem die Mitgliedsbetriebe in Wien und Niederösterreich aber eng verflochten sind, finden wir von Pro-LSB es für sinnvoll, wenn die beiden Bundesländer Weiterbildungsveranstaltungen gemeinsam planen und durchführen – das führt dazu, dass Synergien genutzt werden können und die Qualität der Angebote gesteigert werden kann.
Und für uns LSBs ist es ja auch feiner, wenn wir alle Angebote in einer Mail zugesendet bekommen und uns nicht durch die diversesten Websites aus unterschiedlichen Bundesländern durchwühlen müssen.
Wir beantragen die Einsetzung eines beratenden Gremiums der zertifizierten Ausbildungsinstitute
Ihr fragt euch jetzt sicher: wofür brauchen wir das? Wir haben doch eh die Wirtschaftskammer?
Leider ist es nicht ganz so einfach. Denn die Wirtschaftskammer vertritt die LSBs, allerdings nicht direkt die Ausbildungsinstitute. Dabei haben die Ausbildungsinstitute sehr viel Wissen und sind direkt an den Ausbildungskandidat:innen dran, sie beschäftigen die Trainer:innen (die ja auch LSBs sind) und schaffen damit für viele von uns wertvolle Arbeitsplätze. Aber Stimme haben sie keine und sie werden auch nicht gefragt, wenn es um neue Ausbildungen (zB, wenn eine neue Expertenliste geschaffen werden soll und neue Curricula geplant werden sollen) geht oder aber – wie wir es in der Vergangenheit ja hatten – die alte Ausbildung reformiert werden soll. Und auch die bereits zertifizierten Aufbaulehrgänge wurden sehr plötzlich seitens der WKO einseitig aufgekündigt, was zu viel Unsicherheit geführt hat (wie kommt man denn jetzt als LSB „alt“ noch auf eine Expertenliste?) und natürlich dem Verlust von Arbeitsplätzen für LSBs.
Formulieren wir es ganz direkt: die neue Ausbildungsverordnung wurde nicht von Praktikern, die schon seit Jahren unterrichten, entworfen, sondern eher theoretisch am Reißbrett designt – mit allen Schwächen, die sie im Erstentwurf hatte und wo durch harte Einspruchsarbeit im Nachhinein versucht wurde, den Karren noch ansatzweise aus dem Dreck zu ziehen.
Wir von Pro-LSB sind der Meinung, dass man diesen Prozess noch weiter verbessern kann. Holen wir doch gleich von Anfang an die Ausbildungsinstitute mit an den Tisch und besprechen wir mit ihnen alles, BEVOR alles beschlossen ist. Ein Gremium, wie wir von Pro-LSB es fordern, schafft eine Plattform für sinnvollen Dialog und Kooperation – und für Rechtssicherheit.
Fazit
Ihr seht, wir haben uns schon mit Feuereifer an die Arbeit für euch gemacht. Leider dürfen wir euch nach der Fachgruppensitzung nicht mitteilen, ob unsere Vorschläge auch tatsächlich umgesetzt werden, weil es angeblich eine strikte Geheimhaltungspflicht gibt und Abstimmungsergebnisse nicht nach außen gegeben werden dürfen (finden wir persönlich auch blöd, weil es unserem Wert „Transparenz“ massiv zuwiderläuft – sagen wir mal so: wir arbeiten noch dran, dass das zukünftig anders werden wird). Aber wir haben uns erkundigt, ob wir vor der Abstimmung bekanntgeben dürfen, was wir einbringen wollen – und das wurde uns bejaht.
Also haltet einfach in der nächsten Zeit die Augen offen, ob unsere Forderungen umgesetzt wurden oder nicht 😉.
Wir wünschen euch noch einen feinen Restsommer!
Alles Liebe von Katja, Lisi und Manu